Jeder dritte Österreicher hat ein Haustier. Doch wenn du zur Miete wohnst, kann dein Hund oder deine Katze schnell zum Problem werden.
Du fragst dich, ob dein Vermieter dir Haustiere verbieten darf, ob du ihn überhaupt um Erlaubnis fragen musst und was ein generelles Verbot im Mietvertrag für dich bedeutet? Hier bekommst du einen Überblick darüber, was wohnrechtlich erlaubt ist und was du als Haustierbesitzer in Miete beachten solltest.
Aktuelle Rechtslage: Tierhaltung in der Mietwohnung – was ist erlaubt?
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist derzeit mehr als angespannt. Wenn dann noch Haustiere ins Spiel kommen, ist die Verunsicherung oft groß. So hat sich sicher fast jeder Haustierbesitzer in Miete schon mal die Frage gestellt „Darf mein Vermieter Haustiere verbieten?“.
Bei der Tierhaltung in Mietwohnungen gibt es verschiedene Regelungen. Hier findest du die aktuelle Rechtslage aufgeschlüsselt. Weitere Infos gibt es zudem im Beitrag „Haustiere in der Mietwohnung: Was der Vermieter verbieten darf“.
Generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag ist nicht rechtens
Zuallererst die gute Nachricht: Ein generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag ist unwirksam! Klauseln wie „die Haustierhaltung ist nicht gestattet“ sind also nicht rechtskräftig. Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) ist ein solch generelles Verbot gröblich benachteiligend für Mieter bzw. Haustierbesitzer und somit unzulässig.
Wenn du bereits einen Mietvertrag mit einer solchen generellen Verbotsklausel unterschrieben hast, gilt diese Klausel also nicht und du darfst in deiner Wohnung durchaus Haustiere halten.
Vor allem Kleintiere wie Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, kleine Ziervögel usw., von denen keine Beeinträchtigung für andere Mieter ausgehen, sind in jedem Fall erlaubt. Die Haltung von Kleintieren darf dir nur in einem „begründeten Einzelfall“ verboten werden, also wenn z.B. ein direkter Nachbar eine starke Allergie gegen diese Tiere hat.
Achtung, Regel hat Ausnahmen: Diese Haustiere darf dein Vermieter trotzdem verbieten
Das Gerichtsurteil des OHG ist allerdings kein Freifahrtschein für Haustierbesitzer. Es besagt lediglich, dass ein Vermieter nicht mehr prinzipiell alle Haustiere verbieten darf. Er darf aber trotzdem Einschränkungen für seine Wohnung festlegen. Beispielweise ist eine Klausel im Mietvertrag, die nur Haustiere in artgerechten Behältnissen (wie Käfigen oder Aquarien) erlaubt, durchaus rechtskräftig. Somit darf der Vermieter freilaufende Tiere wie Hunde oder Katzen, die Lärm verursachen oder die Wohnung verwüsten können, verbieten.
Exotische Tiere dürfen verboten werden
Wenn du exotische oder sogar giftige Tiere wie Schlangen, Spinnen oder sonstige Reptilien halten willst, dann darf dein Vermieter stärker eingreifen und diese Haltung komplett verbieten. Davon abgesehen ist die Haltung von exotischen Tieren in einer Mietwohnung in der Regel auch alles andere als artgerecht.
Diese Regelungen gibt es in Mietverträgen
Du siehst also, dass dein Vermieter durchaus ein Mitspracherecht hat. Er kann den Mietvertrag hinsichtlich der Haustierhaltung auf verschiedene Arten gestalten:
Individuelle Tierhaltungs-Verbote
Verbietet dein Vermieter im Vertrag nur bestimmte Tierarten (Hunde, Katzen oder bestimmte Listenhunderassen), ist dieses Verbot wirksam. In diesem Fall darfst du die verbotenen Haustiere tatsächlich nicht halten. Ein generelles Haustierhalteverbot ist unwirksam (wie bereits oben erklärt).
Tierhaltung nur mit Erlaubnis
Viele Vermieter erlauben die Tierhaltung nach Absprache. Hierzu findest du dann Klauseln im Mietvertrag wie „Die Haltung von Haustieren ist nur mit Genehmigung des Vermieters / der Genossenschaft / der Miteigentümerschaft gestattet“.
Eine solche Klausel ist absolut zulässig. In diesem Fall solltest du dir auf jeden Fall eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters zur Haustiertierhaltung einholen und je nach Formulierung im Vertrag auch die Genossenschaft bzw. die anderen Miteigentümer um Erlaubnis fragen.
Hausordnung verbietet Haustiere
Wenn im Mietvertrag zur Haustierfrage keine Klausel steht, aber dafür ausdrücklich auf die geltende Regelung in der Hausordnung verwiesen wird, ist diese Regelung für dich bindend. Ist in der Hausordnung ein Haustierverbot (z.B. für Hunde und Katzen) festgelegt, dann musst du dich als Mieter daran halten. Auch hier gilt, dass ein Verbot von Kleintieren nicht rechtens ist und diese somit erlaubt sind.
Keine Regelung im Mietvertrag
Wenn in deinem Mietvertrag keine Klausel und kein Hinweis zur Haustierhaltung zu finden ist, kannst du davon ausgehen, dass „normale“ und gewöhnliche Haustiere, wie Katzen, Hunde und Kleintiere, erlaubt sind.
Achtung, Vermieter-Erlaubnis ist nicht bindend!
Bitte beachte, dass die Erlaubnis des Vermieters für die Haustierhaltung nicht dauerhaft bindend ist. Dein Vermieter darf seine Erlaubnis auch zurückziehen. Dafür braucht es allerdings triftige Gründe, z.B. mehrmalige Beschwerden von Nachbarn oder eine plötzlich auftretende starke Allergie.
Darf der Vermieter den Mietvertrag wegen meines Haustieres kündigen?
Hast du deinen Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt und dir einfach ein Tier angeschafft, musst du nicht gleich eine Kündigung fürchten. Auch wenn du gegen ein individuelles Tierhalteverbot in deinem Mietvertrag verstoßen hast, darf dein Vermieter dir nicht gleich kündigen.
Er darf allerdings in beiden Fällen auf eine Unterlassung bestehen oder klagen. Somit kann er ein Halteverbot erwirken und auf die Entfernung des Haustieres bestehen.
Gibt es bereits ein Unterlassungsurteil und du hältst das Tier trotzdem weiterhin in der Wohnung, kann eine Beugestrafe verhängt werden. Ein Kündigungsgrund ist dies allerdings trotzdem nicht.
Kündigung bei Schäden oder Störungen
Kündigen darf dein Vermieter dann, wenn die Nachbarn durch das Tier gestört werden oder die Wohnung beschädigt wird. Da der Schutz der Nachbarn und des Eigentums vorgeht, ist eine Kündigung rechtens. Verursacht dein Tier Schäden in der Wohnung, musst du diese übrigens selbst beheben und bezahlen.
Tipp: Sei ehrlich & vermeide Beschädigungen und Belästigungen!
Als Mieter solltest du so fair sein und immer den ehrlichen Weg wählen. Frage deinen Vermieter zuerst nett um Erlaubnis, bevor du dir ein Haustier anschaffst. Ist das Tier schon vorhanden, solltest du es am besten einmal vorstellen. So kann dein Vermieter sehen, dass du einen ganz netten und ruhigen Hund oder eine stubenreine, liebe Katze hast. Sehr viele Vermieter sind dann der Haustierhaltung gegenüber nicht mehr abgeneigt und geben dir gerne ihre Erlaubnis.
Du solltest außerdem unbedingt darauf achten, dass dein Tier deine Nachbarn nicht belästigt oder gar zur Gefahr wird. Wenn dein Hund beispielsweise stundenlang bellt oder regelmäßig ins Treppenhaus pinkelt, darf dein Vermieter einschreiten.
Es ist also wichtig, dass du dein Tier artgerecht hältst, deinen Hund gut trainierst und für ein gutes Miteinander sorgst. Dann kannst du auch als Mieter problemlos Haustiere halten.
Was steht in deinem Mietvertrag zur Haustierhaltung?
Hattest du schon mal Ärger mit deinem Vermieter deswegen?
Berichte uns gerne von deinen Erfahrungen.