In Deutschland leben ungefähr sieben Millionen Hunde zusammen mit Menschen. Das ist eine ganze Menge. Jeder einzelne Hund ist gewissermaßen bewaffnet. Nicht mit einer Pistole oder einem Messer, sondern mit seinem Gebiss. Durch Unwissenheit der Besitzer oder durch falsche Haltung passiert es immer wieder, dass Hunde zubeißen. Im besten Fall entstehen dabei lediglich ein paar Kratzer, im schlimmsten Fall kann so eine Beißattacke jedoch auch tödliche Folgen haben. Im Jahr 2000 ist ein Kind bei einem Angriff durch zwei Hunde ums Leben gekommen. Dies war der ausschlaggebende Moment dafür, dass in Deutschland eine Rasseliste eingeführt wurde.
Welche Rasselisten es gibt und ob Listenhunde wirklich gefährlicher sind als andere, das erfährst du in diesem Beitrag.
Was sind Rasselisten und welche gibt es?
In einer Rasseliste sind Hunderassen aufgeführt, die als gefährlich eingestuft werden. Diese in der Liste genannten Hunderassen werden auch als Listenhunde bezeichnet. Wer einen solchen Hund halten möchte, muss bestimmte Auflagen erfüllen. Einige Hunde, die auf der Rasseliste aufgeführt sind, dürfen grundsätzlich nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier und Mischlinge dieser Rassen.

Würde es nur eine einzige Rasseliste geben, wäre das Ganze noch recht überschaubar. In Deutschland ist es aber so, dass es verschiedene gibt.
Welche Rasselisten gibt es in Deutschland?
Die Rasseliste des Bundes regelt länderübergreifend, welche Hunde nicht oder nur mit Auflagen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Darüber hinaus hat jedes Bundesland eine eigene Rasseliste. Eine Ausnahme bilden Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen. Dort wurden die Listen wieder abgeschafft.
Hier siehst du auf einen Blick, welche Hunderasse in welchem Bundesland als gefährlich eingestuft wird.
BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Alano | 2 | 2 | 2 | |||||||||||||
American Bulldog | 2 | X | 2 | |||||||||||||
(American) Pit Bull Terrier | 2 | 1 | X | 1 | x | 1 | X | X | 1 | X | X | X | X | |||
American Staffordshire Terrier | 2 | 1 | X | 1 | x | 1 | X | X | 1 | X | X | X | X | |||
Bandog | 1 | |||||||||||||||
Bullmastiff | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||||
Bullterrier | 2 | 1 | X | 1 | x | 1 | X | X | 1 | X | X | |||||
Cane Corso/Cane Corso Italiano | 2 | 2 | ||||||||||||||
Dobermann | 2 | 2 | ||||||||||||||
Dogo Argentino | 2 | 2 | 2 | 2 | X | 2 | ||||||||||
Dogue de Bordeaux | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||||
Fila Brasileiro | 2 | 2 | 2 | 2 | X | 2 | ||||||||||
Kangal | 2 | X | ||||||||||||||
Kaukasischer Owtscharka | 2 | X | ||||||||||||||
Mastiff | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||||
Mastín Español | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||||
Mastino Napoletano | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||||
Dogo Canario | 2 | 2 | ||||||||||||||
Perro de Presa Mallorquin | 2 | 2 | ||||||||||||||
Rottweiler | 2 | 2 | 2 | X | 2 | |||||||||||
Staffordshire Bullterrier | 2 | 1 | 1 | X | 1 | X | X | 1 | X | X | X | |||||
Tosa Inu | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | |||||||||||
BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW> | RP | SL | SN | ST | SH | TH |
Länderkürzel BW : Baden-Württemberg, BY : Bayern, BE : Berlin, BB : Brandenburg, HB : Bremen, HE : Hessen, HH : Hamburg, MV: Mecklenburg-Vorpommern, NI: Niedersachsen, NW: Nordrhein-Westfalen, RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland, SN: Sachsen, ST: Sachsen-Anhalt, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen
1 = Die Rasse wird als gefährlich gelistet.
2 = Es wird eine Gefährlichkeit der Rasse vermutet. Diese kann aber durch einen Wesenstest widerlegt werden.
X = Die Rasse ist als gefährlich gelistet, aber in dem Bundesland wird nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 unterschieden.
Warum gibt es verschiedene Rasselisten?
Das Ziel der Rasselisten ist es, die Bevölkerung vor Hundeangriffen zu schützen. Dazu wurden Einschränkungen und Auflagen mit der Haltung bestimmter Hunderassen verbunden. Doch die einzelnen Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen.
Schwierig an diesen Listen ist somit, dass sich sowohl die Hunderassen unterscheiden als auch deren Kategorisierungen.
In manchen Bundesländern wird bei den Rassen zwischen gefährlich und weniger gefährlich differenziert, in anderen nicht. In einem Bundesland steht eine Rasse auf der Liste, in einem anderen nicht. So findest du den Dobermann in Brandenburg auf der Rasseliste, in den anderen Bundesländern nicht.
Wenn du selber einen Listenhund hast und innerhalb Deutschlands umziehen willst, solltest du dich über die jeweiligen Verordnungen gut informieren. Das gleiche gilt, wenn du mit einem Listenhund Urlaub machen möchtest und unsicher bist, welche Regelungen vor Ort gelten.

Auflagen für Listenhunde
Abhängig von der jeweiligen Rasseliste sind mit der Haltung von Listenhunden Auflagen und Einschränkungen verbunden. Diese alle im Detail aufzuführen, ist kaum möglich.
Wenn du einen sogenannten Listenhund aufnehmen möchtest, können – je nach Rasse und Liste – diese Auflagen gelten:
- Sachkundenachweis des Hundehalters
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit
- Wesenstest
- Kennzeichnungspflicht an Grundstücken, Haus- oder Wohnungstüren mit einem „Vorsicht Hund“ Schild
- Erlaubnis zur Haltung durch die Gemeinde
- Du benötigst eine Hundehaftpflichtversicherung
- Der Hund darf nicht mit zu öffentlichen Veranstaltungen, z.B. einem Fest, mitgenommen werden.
- eine erhöhte Hundesteuer
Die Hundeverordnungen der Bundesländer
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
In den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden die Rasselisten abgeschafft. In ihnen gelten alle Hunde als gefährlich, die in einen Beißvorfall verwickelt gewesen sind, unabhängig von ihrer Rasse.
In dieser Tabelle siehst du die Auflagen für Listenhunde sortiert nach den einzelnen Bundesländern.

Rasselisten in anderen Ländern
Deutschland ist nicht das einzige Land mit einer Rasseliste. Auch andere Länder haben eine solche Unterteilung, in der potentiell gefährliche Hunde aufgeführt werden, zum Beispiel Frankreich, die Schweiz, Österreich oder Dänemark. In anderen Ländern gibt es wiederum für die Haltung aller Hunde Auflagen und zwar unabhängig von ihrer Rasse.
Wenn du eine Reise mit deinem Vierbeiner ins Ausland planst, musst du die dortigen Bestimmungen kennen. Unwissenheit schützt dich weder in Deutschland noch in anderen Ländern vor einer möglichen Strafe. Diese kann ein Bußgeld sein, aber auch die Beschlagnahmung deines Hundes bedeuten. Im schlimmsten Fall ist somit der Leidtragende dein Hund.
Was ist los in Österreich?
Im Jahr 2018 kam es in Wien zu einem schweren Beißvorfall durch einen Rottweiler, bei dem ein 17 Monate alter Junge an den Verletzungen gestorben ist. Die Halterin des Hundes war zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert und wurde 2019 zu einer 18monatigen Haftstrafe verurteilt.
Bereits vor diesem schrecklichen Unglück gab es in Wien eine Rasseliste. So zählen in Wien zu den verbotenen Hunden unter anderem Bullterrier, Pitbullterrier, Dogo Argentino und Rottweiler.
Die Regelungen wurden seit dem Beißvorfall noch einmal verschärft. Alle als Listenhunde geführten Tiere müssen im öffentlichen Raum einen Maulkorb tragen und angeleint sein.

Es ist vorgeschrieben, dass Besitzer eines solchen Hundes einen Hundeführerschein machen und diesen nach zwei Jahren auffrischen müssen. Außerdem gilt für die Besitzer beim Spazierengehen mit ihrem Hund nun eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
Außer in Wien gibt es in zwei weiteren Bundesländern eine Rasseliste und zwar in Niederösterreich und im Vorarlberg.
In allen anderen Bundesländern unterliegt es der Gemeinde, ob sie spezielle Regelungen für die Haltung eines Hundes vorschreibt. So muss in der Steiermark jeder, der einen Hund halten möchte, einen Hundekundenachweis erbringen. Dies ist ein vierstündiger Kurs, der durch einen Tierarzt durchgeführt wird.
Weitere Informationen zur offiziellen Haltung von Listenhunden in den einzelnen Bundesländern findest du auf dieser Seite.
Wie sieht es aus, wenn du mit einem Listenhund nach Österreich reisen möchtest?
In Österreich gibt es kein generelles Einreiseverbot für Hunde, die dort als gefährlich eingestuft werden. Du solltest dich aber schon vor deinem Aufenthalt beim Tourismusbüro deines Urlaubsortes oder der jeweiligen Gemeinde nach den örtlichen Vorschriften erkundigen, da sich diese unterscheiden können. In den Bundesländern mit einer Rasseliste muss dein Hund einen Maulkorb tragen und angeleint sein. In den anderen Bundesländern ist es notwendig, die genauen Regelungen zu erfragen.

Rasselisten in der Schweiz
Auch in der Schweiz sind die Regelungen von Kanton zu Kanton verschieden. Das macht es sowohl Einheimischen als auch Besuchern schwer, einen Überblick zu behalten.
In Genf beispielsweise sind grundsätzlich alle Hunde mit mehr als 25 kg Gewicht bewilligungspflichtig. Darüber hinaus ist die Haltung verschiedener Rassen in Genf generell verboten, zum Beispiel von Bordeauxdoggen, Mastiffs, American Staffordshire Terriern oder Rottweilern. In anderen Kantonen existiert hingegen keine Rasseliste. Dazu zählen unter anderem Bern, Luzern, St. Gallen und Graubünden.
Auf dieser Seite sind die einzelnen Kantone und die bewilligungspflichtigen bzw. verbotenen Rassen genau aufgeführt.
Für einen Urlaub mit einem Listenhund in der Schweiz musst du dich somit – genau wie in Österreich – schon vorher mit den jeweiligen Regelungen vertraut machen. Am besten nimmst du rechtzeitig mit dem Tourismusbüro oder der Gemeinde Kontakt auf, um dich zu erkundigen.
Wichtig: Wenn du mit einem Hund einreisen möchtest, der kupiert ist, musst du beim Zoll eine Kaution hinterlegen. Die genauen Informationen dazu findest du unter dem Punkt „kupierte Hunde; Einfuhrverbot“.

Verbotene Rassen in Frankreich
Weiter geht es nach Frankreich. Dort werden gefährliche Hunde landesweit in zwei Kategorien unterteilt:
In die Kategorie 1 fallen folgende Rassen:
- American Staffordshire ohne Stammbaum (American Staffordshire, Pit Bulls)
- Mastiff, Tosa oder Staffordshire Terrier (ohne Stammbaum) Mischlinge dieser Rassen
Diese Hunde dürfen weder in Frankreich gehalten noch eingeführt werden. Du darfst mit ihnen noch nicht einmal durch Frankreich durchreisen. Von den Behörden wird dies als Straftat bewertet.
Die genauen Einreisebestimmungen für Haustiere nach Frankreich stehen auf der Seite der französischen Botschaft.
In die Kategorie 2 fallen diese Hunde:
- Rottweiler und Hunde, die ihm ähneln
- American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
Bei Tieren dieser Rassen wurden die Haltungs- und Einfuhrbestimmungen in den letzten Jahren drastisch verschärft. So musst du zum Beispiel in Frankreich einen Eignungsnachweis erbringen und zudem eine Besitzgenehmigung vorweisen können. Diese ist jedoch an einen Wohnsitz in Frankreich gekoppelt. Als Urlauber kannst du diese Vorschriften nicht einhalten und somit keinen Hund der zweiten Kategorie mitnehmen.
Wichtig: Hast du einen Hund, der einer dieser Rassen ähnlich sieht? Dann musst du bei einer Reise nach oder durch Frankreich sehr vorsichtig sein.

Lasse dir von einem Tierarzt unbedingt offiziell bestätigen, dass dein Hund keiner dieser Kategorien angehört, am besten auf Französisch. Wenn dein Arzt das nicht bestätigen kann, weil er sich unsicher ist, solltest du deinen Hund besser nicht mit nach Frankreich nehmen. Im schlimmsten Fall könnte bei einer Kontrolle dein Tier beschlagnahmt werden und du müsstest mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Situation in Dänemark
Auch Dänemark ist für seine strikte Hundeverordnung bekannt. Dort wurde nach einem tödlichen Beißvorfall 2010 ein Gesetz erlassen, bei dem 64 Hunderassen als gefährlich eingestuft wurden. Vier Jahre später wurde dieses Gesetz überarbeitet. Seitdem sind es nur noch 13 Rassen, die als gefährlich gelten.
Sowohl die Haltung als auch die Einfuhr dieser Tiere ist untersagt:
- American Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac.
Mit Mischlingen dieser Rassen darfst du nicht nach Dänemark reisen. Möchtest du allerdings nur durchreisen, ist das unter bestimmten Auflagen gestattet. Du darfst lediglich kurze Stopps zum Gassigehen einlegen und dein Hund muss dabei immer einen Maulkorb tragen sowie angeleint sein.

Ausnahme: Ist dein Hund nachweislich schon vor dem 17. März 2010 in deinem Besitz gewesen?
Dann ist die Einreise gestattet, aber dein Tier muss in der Öffentlichkeit immer einen Maulkorb tragen und angeleint sein.
Leider kursieren rund um das Hundegesetz in Dänemark noch immer viele falsche Informationen im Netz, die sich hartnäckig halten. So wird zum Beispiel behauptet, dass auch Touristenhunde nach einem Beißvorfall von der Polizei beschlagnahmt und eingeschläfert werden können.
Der tatsächliche Ablauf sieht so aus: sollte es bei deinem Urlaub zu einem Beißvorfall kommen, wird darüber die Polizei darüber informiert. Sie entscheidet dann, ob es sich laut der offiziellen Definition um eine Bissverletzung handelt. Doch selbst dann wird das Tier nicht einfach eingeschläfert, sondern du kannst zwei offizielle Sachverständige hinzuziehen, die deinen Hund begutachten. Sie schätzen ein, ob beim Hund ein extremes Aggressionspotenzial und somit eine hohe Gefahr verbunden ist.
Die Königlich Dänische Botschaft in Berlin hat in einem Interview bestätigt, dass seit der neuen Hundeverordnung aus dem Jahre 2010 noch kein Touristenhund eingeschläfert wurde.
Weitere nützliche Informationen gibt es hier.

Sind Listenhunde gefährlich?
Hunde sind nicht von Natur aus gefährlich, weder ein American Staffordshire Terrier noch ein Dobermann. Gefährlich wird ein Hund erst durch unsachgemäße Behandlung oder falsche Haltungsbedingungen. Allerdings wurden unsere Vierbeiner für die unterschiedlichsten Zwecke gezüchtet und bringen somit auch unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen mit sich. So wurden einige der als Kampfhunde bezeichneten Tiere ursprünglich genau dazu gezüchtet: zum Kämpfen. So ein Hund muss bestimmte Eigenschaften mitbringen, um diese Aufgabe unerschrocken zu erfüllen.
Mit der Zucht des Bullterriers wurde beispielsweise begonnen, als Tierkämpfe noch populär waren, und der Bullenbeißer diente ursprünglich dazu, wehrhaftes Wild zu jagen. Beide Rassen zählen heute zu den gefährlichen Hunden. Das hängt jedoch weniger mit ihrer Rasse an sich zusammen, als mit den Menschen, durch die sie gehalten wurden. Diese haben sie für ihre Zwecke missbraucht, wodurch die verschiedenen Rassen in Verruf geraten sind.
Fest steht jedoch, dass viele der als gefährlich geltenden Hunde eine weitaus höhere Beißkraft haben als andere Artgenossen. Klar ist aber auch, dass grundsätzlich der Biss eines großen Hundes einen schwereren Schaden anrichtet als der eines kleinen.

Das Problem ist letztendlich immer das andere Ende der Leine, also der Mensch. Unwissenheit, Über- oder Unterforderung des Hundes, eine mangelnde Sozialisation oder fehlende Erziehung können fast jeden Hund dazu bringen, zuzubeißen. Manchmal sind es auch einfach unglückliche Umstände, die einen Beißvorfall auslösen.
Dass Rasselisten letztendlich wenig sinnvoll sind, haben inzwischen auch einige Bundesländer erkannt und diese wieder abgeschafft. Schließlich ist es vollkommen unlogisch, dass ein Hund in einem Land als gefährlich eingestuft wird und in einem anderen nicht. Auch zeigen ihre eigenen Statistiken, dass es häufig zu Beißvorfällen durch Hunde kommt, die in keiner dieser Listen erfasst sind. In der Beißstatistik aus Berlin für das Jahr 2018 sind von insgesamt 625 Verletzungen von Menschen 67 durch Deutsche Schäferhunde, 35 durch Jack Russel Terrier und 20 durch Dackel erfolgt.
Fazit
Das Ziel der Politiker, die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen, ist durchaus sinnvoll. Rasselisten sind aus meiner Sicht jedoch der falsche Weg. Sie tragen lediglich dazu bei, Vorurteile und Ängste gegenüber bestimmten Rassen zu schüren. Jeder Hund kann aggressives Verhalten entwickeln. Dabei ist die Gefahr für Menschen und andere Tiere jedoch umso höher, je größer der Hund ist.
Wesentlich besser als eine Rasseliste wäre es daher, alle Hundehalter zu schulen und dafür einen geeigneten Sachkundetest in Theorie und Praxis zu entwickeln. Wichtig ist es letztendlich nicht nur in Deutschland, die verschiedenen Regelungen zu kennen, sondern dich auch bei einer Reise ins Ausland genau zu informieren.
Hast du einen Listenhund?
Welche Erfahrungen hast du mit ihm in Deutschland oder im Ausland gemacht?
Teile diese gerne mit uns und unseren Lesern – wir würden uns freuen.
Unbedingt Leinen- und Beißkorbpflicht in einer Stadt!
Ich wurde beim Vorbeigehen von einem Schäferhund gebissen, obwohl der Hund an der Leine war!
Ein Gehsteig ist schmal und somit kann ein Hund trotz Leine jederzeit zubeißen.
Unbedingt Leinen- und Beißkorbpflicht in einer Stadt!
Ich wurde beim Vorbeigehen von einem Schäferhund gebissen, obwohl der Hund an der Leine war!
Ein Gehsteig ist schmal und somit kann ein Hund trotz Leine jederzeit zubeißen.
Das ist tatsächlich ein sehr unerfreuliches Ereignis und tut uns sehr leid :-(
Deswegen nun alle Hunde in der Stadt immer einen Maulkorb tragen lassen, den Wunsch kann ich aufgrund des Vorfalles zwar verstehen, aber er geht denke ich genauso über’s Ziel hinaus wie eine Rasseliste. Viel wichtiger ist es doch, dass die Menschen ihre Hunde verstehen und mit einem unsicheren/ängstlichen/überforderten Hund gar nicht erst in die Stadt gehen, um solche Vorfälle zu verhindern.
Meiner Meinung nach, sind Rasselisten der größte Unsinn den sich unsere Politiker ausgedacht haben. Ich selbst bin vor ein paar Jahren von einem Beagle (ja, richtig gelesen BEAGLE) gebissen worden der mich schon lange kannte. 4 Wochen arbeitsunfähig und künstliche Haut an den Bißstellen aufgebracht. Habe selber seit 30 Jahren Hunde. Große und auch kleine und bin der Meinung, dass JEDER Besitzer einen Eignungstest / Sachkundenachweis ablegen sollte. Unabhängig von Rasse oder Größe des Hundes.